Magnesium Chelat Kapseln hoch bioverfügbar, 120 St
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Magnesium Chelat Kapseln hoch bioverfügbar
- 112 mg Magnesium pro Kapsel
- aus hochwertigem Magnesiumchelat
- hoch bioverfügbar
- gut verträglich
- für Vegetarier und Veganer geeignet
Lebenswichtiges Mineral - Magnesium
Magnesium ist ein wichtiger Mineralstoff für fast alle Ihrer Körperzellen. Mit seiner Funktion als Cofaktor von über 300 Enzymen spielt Magnesium eine große Rolle in den biologischen Abläufen im Körper.
Der Körper kann Magnesium nicht selbst herstellen, eine externe Zufuhr ist daher notwendig. Im Organismus ist Magnesium essenzieller Bestandteil von Knochen und Zähnen. Zudem unterstützt das Mineral unter anderem die Muskelkontraktion und die Übertragung von Nervenimpulsen.
Der menschliche Körper mit Durchschnittsgewicht enthält etwa 30 Gramm Magnesium, mehr als die Hälfte davon ist in den Knochen und Zähnen gespeichert. Der restliche Anteil des Magnesiums ist an vielen enzymatischen Stoffwechselvorgängen, insbesondere bei der Energiegewinnung, beteiligt.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
ZeinPharma Germany GmbH
Industriestrasse 29
64569 Nauheim
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Zutaten
Magnesiumbisglycinat Chelat (88 % Magnesium), Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC), Trennmittel: Magnesiumsalze der Speisefettsäuren (pflanzlich).
Aufbewahrungshinweise
Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Verwendungshinweise
Täglich unzerkaut 3 Kapseln mit viel stillem Wasser verzehren.
Gebrauchshinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.