Hopfen 125 mg GPH Kapseln, 60 St
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Hopfen 125mg GPH Kapseln enthalten 125 mg Hopfenblüten Extrakt in einer Hartgelatinekapsel.
Psychische Belastung und ein Zuviel an Stress äußern sich vielfach in einem beeinträchtigten Schlafrhythmus sowie in psychischer Erregbarkeit und allgemeinen Unruhezuständen. Durch die beruhigende Eigenschaft von Hopfen kann dieser sowohl bei Schlaf- und Einschlafstörungen Abhilfe schaffen, als auch allgemeine Erregungszustände lindern und somit zu einer Verbesserung des Befindens beitragen. Im Vergleich zu synthetischen Beruhigungs- und Schlafmitteln hat der Einsatz von pflanzlichen Präparaten den Vorteil, dass es zu keiner Abhängigkeit kommt und das natürliche Schlafmuster unbeeinflusst bleibt.
Rohstoffbeschreibung:
Verwendet wird ein Hopfenblüten(-zapfen) Extrakt von hoher Qualität. Die in den Hartgelatinekapseln verwendete Gelatine ist BSE/TSE-geprüfte Pharmagelatine. Bei der Produktion werden keine Hilfsstoffe wie Geschmacks- oder Konservierungsstoffe eingesetzt.
Adresse des Lebensmittel-Unternehmens
Hecht-Pharma GmbH
Zevener Str. 9
27432 Bremervörde
Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)
Bezeichnung des Lebensmittels
Nahrungsergänzungsmittel mit Hopfenblüten ExtraktZutaten
Füllstoff: Mannit (Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken); Hopfenblüten Extrakt (23 %) (Hopfenblüten, Maltodextrin); Kapselhülle: Gelatine; Farbstoff in der Kapselhülle: Titandioxid.
Aufbewahrungshinweise
Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern und trocken lagern.
Verwendungshinweise
1-3 Kapseln täglich.
Gebrauchshinweise
Pflanzliche Zutaten, die eine Schlafförderung unterstützen, können grundsätzlich, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, das Reaktionsvermögen soweit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt werden kann.